„Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll er darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.“
§ 17 Absatz 1 Beurkundungsgesetz
Für Rechtsgeschäfte mit großer rechtlicher Tragweite schreibt das Gesetz die Mitwirkung des Notars vor, um Ihre Interessen langfristig zu sichern.
Zur bestmöglichen Regelung Ihrer Angelegenheiten verbinden mein Team und ich höchste fachliche Kompetenz mit freundlicher und moderner Betreuung. Als Träger eines öffentlichen Amtes berate ich Sie persönlich, unabhängig, neutral und umfassend mit dem Anspruch, maßgeschneiderte und ausgewogene Lösungen sowie rechtssichere Formulierungen zu erarbeiten. Zweifel und Rechtsstreitigkeiten sollen ebenso vermieden werden, wie eine Benachteiligung von rechtlich weniger erfahrenen Beteiligten.
Nach der Beurkundung erledigen wir als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Beteiligten, Gerichten und Behörden den reibungslosen Vollzug Ihrer Urkunde.
Tätig werden wir insbesondere in folgenden Rechtsbereichen:
Immobilienrecht
Wir gestalten und vollziehen für Sie Kaufverträge und Überlassungsverträge über Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbraurechte). Außerdem unterstützen wir Sie bei der Begründung von Wohnungseigentum, der Bestellung von Erbbaurechten, der Erschließung von Bauland und bei Bauträgerverträgen. Auch für Belastungen von Grundstücken, die im Grundbuch eingetragen werden sollen, wie Grundschulden oder Dienstbarkeiten sind wir Ihr Ansprechpartner.
Familienrecht
Wir beraten Sie zu vorsorgenden Eheverträgen ebenso wie zu Scheidungsvereinbarungen, erstellen individuelle Entwürfe und beurkunden solche Verträge ebenso wie etwa Adoptionsanträge.
Erbrecht
Wir beraten Sie bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen und entwerfen und beurkunden Testamente und Erbverträge. Ferner unterstützen wir Sie zum Beispiel bei Erbscheinsanträgen, der Ausschlagung einer Erbschaft und Vereinbarungen zur Auseinandersetzung eines Nachlasses.
Vorsorge
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres „vorletzten“ Willens und beraten Sie zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie zu Patientenverfügungen.
Unternehmensrecht
Mit unseren Leistungen unterstützen wir Sie insbesondere bei der Gründung eines Unternehmens (z. B. einer GmbH), der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft, Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen, Umwandlungsmaßnahmen, dem Abschluss von Gesellschaftervereinbarungen, der Planung der Unternehmensnachfolge und allen Anmeldungen zu den öffentlichen Registern wie zum Beispiel dem Handelsregister.
Beglaubigungen
In manchen Fällen genügt eine notarielle Beglaubigung. Etwa, wenn lediglich die Bestätigung der Echtheit Ihrer Unterschrift oder der Kopie eines Originals erforderlich ist. Beglaubigungen erledigen wir für Sie besonders schnell und unkompliziert.
Amtsbereich
Sie können Ihren Notar frei wählen und sind dabei nicht an regionale Grenzen gebunden. Anderes gilt jedoch für den Notar: Wenn Sie (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht in mein Büro kommen können, ist nach vorheriger Vereinbarung ein Auswärtstermin möglich. Dabei darf ich als Notar meinen Amtsbereich grundsätzlich nicht verlassen.
Mein Amtsbereich umfasst folgende Gebiete:
Altertheim, Bergtheim, Eisingen, Erlabrunn, Estenfeld, Gerbrunn, Geroldshausen, Greußenheim, Güntersleben, Hettstadt, Höchberg, Kirchheim (ausgenommen Gemeindeteil Gaubüttelbrunn), Kist, Kleinrinderfeld, Kürnach, Leinach, Margetshöchheim, Oberpleichfeld, Prosselsheim, Randersacker (ausgenommen Gemeindeteil Lindelbach), Reichenberg (ausgenommen Gemeindeteil Fuchsstadt), Rimpar (ausgenommen Gemeindeteil Gramschatz), Rottendorf, Theilheim, Thüngersheim, Unterpleichfeld, Veitshöchheim, Waldbrunn, Waldbüttelbrunn, Würzburg, Zell a. Main